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Führerschein mit 17 ( Begleitetes Fahren )

Jetzt anmelden und den Führerschein mit 17 machen.

Hierzu einige Infos, was damit erreicht werden soll.

Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren stellen einen Bevölkerungsanteil von ca. 25%, sind aber für 41% der durch PKW verunglückten Personen verantwortlich. Um diesen Unfällen vorzubeugen, gibt der Gesetzgeber den Jugendlichen die Möglichkeit schon vor erreichen des 18. Geburtstages sich Fahrerfahrung anzueignen.

Mit dem 17. Geburtstag darf ein Jugendlicher hinter das Steuer eines PKW. Zuvor durchläuft er eine ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (siehe Tipps zum Führerschein). Die Anmeldung in der Fahrschule ist frühestens mit 16 ½ möglich. Drei Monate vor dem 17.Geburtstag kann die Theoretische Prüfung und einen Monat davor die Praktische Prüfung abgelegt werden.

Für die Prüfbescheinigung muß von jeder Begleitperson, die in der Prüfbescheinigung eingetragen wird, eine Kopie des Führerscheines und des Personalausweis vorgelegt werden.

Danach erhält der Jugendliche eine vorläufige Fahrerlaubnis (Prüfbescheinigung) und darf damit KFZ der Klasse B/BE im öffentlichen Strassenverkehr führen. Dabei muß dieser von einem Erwachsenen begleitet werden, der mindestens 30 Jahre alt und seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B (Alte Klasse 3) ist. Dieser darf  nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Der Name dieser Person muß in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Teilnahme an einem Informationsgespräch ist freiwillig, es wird allerdings empfohlen.

Für beide (Fahrer und Begleitperson) gilt: Keine Drogen und kein Alkohol am Steuer!!! 

Ist einer der beiden Alkoholisiert, so wird dem Jugendlichen die Fahrerlaubnis wieder entzogen.

Es folgen alle Rechtlichen Konsequenzen, die bei einem Autofahrer auch über 18 Jahre einsetzen würden. Damit kann keiner den Jugendlichen als Chauffeur missbrauchen, wenn man selbst auf einem Fest Alkohol zu sich genommen hat.

Die Begleitperson sollte ein Vorbild sein und dem Jugendlichen Halt und Sicherheit im Strassenverkehr vermitteln. Sie sollte Ratgeber und Stütze in schwierigen Situationen sein und dem Jugendlichen Selbstvertrauen in die eigenen Leistungen geben.

Er ist kein Fahrlehrer, der Jugendliche hat seine Fahrprüfung bereits bestanden.

Da der Jugendliche somit das erste Jahr im Auto mit Begleitung bereits gemeistert hat, wird dieser seine Erfahrung hoffentlich nutzen und in Zukunft auch alleine mit Ruhe und Sicherheit schwierige Situationen im Strassenverkehr meistern.

Mit erreichen des 18. Geburtstages wird der Jugendliche seine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaunisbehörde (Landratsamt) in einen normalen Führerschein umtauschen und mit seiner bereits gesammelten Erfahrung deutlich sicherer im Strassenverkehr unterwegs sein. Die Fahrzeit mit einer Prüfbescheinigung wird auch auf die Probezeit angerechnet.

Bei näheren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Fahrlehrer.

http://www.begleitetes-fahren.de